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BaFög

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Als Bafög ist eigentlich das BAföG gemeint, das ausgeschrieben Berufsausbildungsförderungsgesetz bedeutet. Dieses Gesetz gibt es nur in Deutschland und dient für bestimmte Ausbildungen mit dem man vom Staat einen Zuschuss erhält und diesen als Schüler oder Schülerin nicht wieder zurück zu zahlen braucht. Dieses Angebot des BAföG gilt auch für Studenten und Studentinnen, aber diese müssen einen Teil oder sogar den ganzen Teil dieses Darlehen zurückzahlen. Zwar nicht sofort nach dem Ende des Studiums, aber später, wenn man in einen Beruf eingestiegen ist. Das Besondere hierbei ist, dass man keine Zinsen zahlen muss, sondern nur den erhaltenen Betrag zurückzahlen muss. Jedoch gibt es bei beiden viele Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um BAföG zu erhalten. Zum Beispiel spielt das Vermögen Ihrer Eltern eine Rolle, wie auch das eigene Vermögen, welches Sie besitzen. Wenn Sie genügend Bargeld besitzen, so erhalten Sie keine weitere Förderung vom Staat. Aber allgemein ist das Ziel dieses Angebots allen jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu beginnen und diese auch abschließen zu können, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Viele legen Ihr Geld, z. B. als sogenanntes Termingeld, an. Sie müssen das BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Um dies beantragen zu dürfen müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dürfen das Höchstalter nicht überschreiten. Das Höchstalter bezieht sich auf den Anfang des Ausbildungsabschnittes, zu diesem Zeitpunkt darf man das 30. Lebensjahr nicht überschreiten. Aber Sie müssen auch die Volljährigkeit besitzen um das Angebot nutzen zu dürfen. Allgemein wird nur für die erste Ausbildung BAföG vom Staat freigegeben. Auf der Internetseite des Amtes für Ausbildungsförderung finden Sie eine menge Antworten auf die Fragen zum Bafög.
Das BAföG ist auch von Person zu Person verschieden und berechnet sich aus dem Vermögen des Antragsstellers und dem Einkommen und Besitz der Eltern. Wie auch von der Miete der Wohnung, in der man wohnt. Ebenso hängt es von der Ausbildung ab beziehungsweise dem Wohnort. Ist die Wohnung bzw. Immobilie baufällig und man hat sie vererbt bekommen dann hat man auch noch mit dem Erbbaurechtsgesetz und Erbbaurechtsvertrag zu tun.